Auf dem Weg
Erste Schritte auf dem Weg zur Psychotherapie
Damit Depressionen gezielt und erfolgreich behandelt werden können, muss eine Behandlung auch in Anspruch genommen werden. Mögen die Schritte zu einer Psychotherapie auch mühsam sein - sie lohnen sich.
Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, wegen Ihrer Depression eine Psychotherapie bei einem (Psychologischen oder Ärztlichen) Psychotherapeuten in Anspruch zu nehmen, so können Sie sich hierfür direkt an einen niedergelassenen Psychotherapeuten wenden. Sie benötigen keine Überweisung Ihres Hausarztes.
Einen Therapeuten finden
Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Therapeuten zu finden: Niedergelassene Psychotherapeuten sind z.B. in den Gelben Seiten aufgeführt (Branchen: Psychotherapie; Ärzte; Psychiatrie und Psychotherapie, Psychotherapeutische Medizin). Auch Ihre Krankenkasse hält entsprechende Informationen für Sie bereit. Sobald Sie mit Ihrem Hausarzt über Ihre Beschwerden gesprochen haben, fragen Sie Ihn nach geeigneten psychotherapeutischen Praxen. Eine wichtige Anlaufstelle ist zudem der Psychotherapie-Informationsdienst. Er hilft telefonisch oder mittels einer Internet-Datenbank bei der Suche nach Therapeuten, die auf die Behandlung von Depressionen spezialisiert sind:
Psychotherapie-Informationsdienst
Telefon: 0228 - 74 66 99
(Mo, Di, Do, Fr von 9 bis 12 Uhr; Mo und Do von 13 bis 16 Uhr)
Stimmt die Chemie?
Ausschlaggebend für den Erfolg einer Psychotherapie ist neben der Erfahrung des Psychotherapeuten auch die Tatsache, ob Sie und der Therapeut zusammen passen. Am Beginn einer Psychotherapie stehen deshalb fünf probatorische Sitzungen. Sie dienen dem gegenseitigen Kennenlernen. Hier haben Sie die Möglichkeit zu prüfen, ob Sie mit dem Therapeuten zurechtkommen, ob die "Chemie" stimmt. Und der Therapeut prüft gleichfalls, ob er mit Ihnen arbeiten kann.
Eine Psychotherapie muss beantragt werden
Nach Ablauf der ersten Sitzungen stellt der Psychotherapeut bei der Krankenkasse einen Antrag auf Durchführung einer Psychotherapie. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit der Anträge vier bis sechs Wochen. Zu diesem Zeitpunkt holt er von Ihrem Haus- oder Facharzt auch einen so genannten Konsiliarbericht ein. Damit bescheinigt der Arzt, dass Ihre Beschwerden nicht auf eine körperliche Ursache zurückzuführen sind und dass keine medizinischen Gründe gegen die Durchführung einer Psychotherapie sprechen; gegebenenfalls ist auch eine Untersuchung bei einem Facharzt notwendig, um bestimmte organische Fehlfunktionen, z.B. eine Schilddrüsenerkrankung, auszuschließen.
Bestehen keine medizinischen Einwände, kann die Psychotherapie beginnen. Je nachdem, ob es sich um eine Kurz- oder Langzeittherapie handelt, erstreckt sich eine Therapie über mehrere Wochen oder Jahre.





